Steckdose umgeben von grünen Kleeblättern

Was kommt aus der Steckdose?

So setzt sich unser Strom zusammen

Was bedeutet Stromkennzeichnung?

Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Anbieter ihre Kunden genau über die Zusammensetzung des Stroms informieren. Diese Stromkennzeichnung zeigt auf, wie viel Prozent des Stroms aus welcher Quelle stammen.

Die Auflistung der Anteile wird auch Strommix genannt. Sie kann die Zusammensetzung eines bestimmten Produktes zeigen, aber auch den Strommix eines Lieferanten aufschlüsseln. Die Stromkennzeichnungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung.

Strommkennzeichnung

Gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis der Daten von 2024, gültig ab 01.07.2025

Ge­samt­ener­gie­trä­germix des Un­ter­nehmens

Prozentwert Energieträger
100 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen – nicht gefördert nach dem EEG
0 % Erneuerbare Energien – gefördert nach dem EEG
0 % Mieterstrom – gefördert nach dem EEG
0 % Kernenergie
0 % Kohle
0 % Erdgas
0 % Sonstige fossile Energieträger

CO2-Emissionen: 0 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 g/kWh

Unternehmensverkaufsmix

Prozentwert Energieträger
49,1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen – nicht gefördert nach dem EEG
50,9 % Erneuerbare Energien – gefördert nach dem EEG
0 % Mieterstrom – gefördert nach dem EEG
0 % Kernenergie
0 % Kohle
0 % Erdgas
0 % Sonstige fossile Energieträger

CO2-Emissionen: 0 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 g/kWh

Bundesmix Deutschland

Prozentwert Energieträger
11,4 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen – nicht gefördert nach dem EEG
50,9 % Erneuerbare Energien – gefördert nach dem EEG
0 % Mieterstrom – gefördert nach dem EEG
0 % Kernenergie
22,8 % Kohle
13,4 % Erdgas
1,5 % Sonstige fossile Energieträger

CO2-Emissionen: 298 g/kWh
Radioaktiver Abfall: 0,0000 g/kWh

Herkunftsländer der Herkunftsnachweise

LandAnteil
Frankreich49,0 %
Portugal23,3 %
Norwegen12,1 %
Slowenien7,6 %
Deutschland4,5 %
Spanien3,5 %

Allgemeine Hinweise gemäß § 41 ENWG

Alle all­ge­meinen In­for­ma­tionen zu Ihrem Vertrag gemäß § 41 Abs. 4 En­er­gie­wirt­schafts­gesetz (EnWG) finden Sie hier.

Hinweis

In den nach EEG ge­för­derten er­neu­erbaren En­ergien sind nicht er­neu­erbare Mengen aus EEG-ge­för­derter Strom­er­zeugung aus Gru­bengas ent­halten.